Palliativversorgung und hospizliche Begleitung für Menschen in Vollzugseinrichtungen
Die Anzahl älterer und alter Menschen in Deutschland steigt. Das zeigt sich auch in den Gefängnissen, in denen es immer mehr ältere Strafgefangene gibt. Diese Menschen haben, wie andere auch, im Alter und bei Krankheit besondere Bedürfnisse was Gesundheitsfürsorge, Freizeitgestaltung und Unterbringung angeht, auf die im Strafvollzug aber nur selten eingegangen werden kann. Verstärkt wird diese Entwicklung noch durch das Phänomen, dass Strafgefangene im Vergleich zu ihren Mitmenschen schneller altern, da sie oft Stress ausgesetzt sind, häufiger zu gesundheitsschädlichen Verhaltensweisen neigen und in der Regel eine niedrige Gesundheitskompetenz aufweisen.
Zurzeit ist die Anzahl an Menschen die im Vollzug versterben gering. Es wird eher als Ausnahme betrachtet. Es stellt sich jedoch die Frage, wie menschenwürdiges Sterben unter den aktuellen institutionellen Bedingungen überhaupt gewährleistet werden kann. Es geht dabei um Fragen wie die nach einer vorzeitigen Entlassung, um nicht im Gefängnis sterben zu müssen, aber auch um kompetentes Personal für Sterbebegleitung und Palliativmedizin im Strafvollzug. Letzteres erscheint besonders wichtig, da die Gefangenen nur in Anspruch nehmen können, was innerhalb der Institution ermöglicht oder angeboten wird. Es soll geklärt werden, welche Rahmenbedingungen gegeben sein müssen, damit es auch in Gefängnissen eine würdevolle Lebensendbegleitung geben kann.
Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)
Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen (Rechtslage, Finanzierung, Organisation) ist die sonst übliche Basisversorgung durch niedergelassene Ärzte und Ärztinnen sowie durch ambulante Pflegedienste im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege nicht möglich.
Weitere Informationen zur Arbeitsgruppe Umsetzung Charta, Beratung, Vermittlung, Schulung und Seelsorge.
Senioren im Strafvollzug - Fachliteratur zum Thema auf der Webseite Drehscheibe Alter.