Koordinierungsstelle Umsetzung Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Berlin
(KUCiB)
KUCiB

Koordinierungsstelle Umsetzung Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Berlin

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase n. §132g SGB V

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz erfolgte 2015 die Einführung der „Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (GVP)“. Pflegeheime und Wohnformen der Eingliederungshilfe können sich seitdem für die Einführung entscheiden und dieses wichtige Dialogangebot ihren Bewohnerinnen und Bewohnern anbieten. Sie gilt als besonderes Qualitätsmerkmal für die Versorgung der Bewohner am Lebensende und steht für eine besondere Einrichtungskompetenz und -kultur.

Der Runde Tisch Hospiz- und Palliativversorgung Berlin appelliert an alle Einrichtungen, sich für eine verlässliche Etablierung der GVP einzusetzen und zur Notfallplanung auch die Berliner Notfallverfügung (PDF) anzuwenden. Um der verbraucherpolitischen Forderung nach Transparenz nachzukommen, wurden alle in Berlin ansässigen stationären Langzeitpflegeeinrichtungen angeschrieben und nach dem Vorhandensein von GVP in ihren Einrichtungen befragt. Zusätzlich bestand die Möglichkeit, das Angebot von GVP als Qualitätsmerkmal der Einrichtung öffentlichkeitswirksam auf der von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege geförderten Internetseite hospiz-aktuell.de darstellen zu lassen.

Zusätzlich findet vier Mal im Jahr der vom Kompetenzzentrum Palliative Geriatrie Bildung (KPG Bildung) geleitete Qualitätszirkel für GVP Berater. Aus der Praxis. Für die Praxis. statt.